Einnahme-Überschussrechnung 2013/2014 von Iris Thomsen - Taschenbuch

Einnahme-Überschussrechnung 2013/2014
Für Freiberufler und Selbstständige - inkl. eBook und Arbeitshilfen online, Haufe Fachbuch
ISBN/EAN:  9783648049228
Sprache: Deutsch
Umfang: 272 S.
Einband: kartoniertes Buch
In jedem Jahr müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und so die EÜR für die Steuererklärung neu erstellen. Das Buch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht. Mit der korrekten EÜR sparen Sie Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.Inhalte: - Grundregeln der EÜR. Umsatzsteuer leicht gemacht. Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben rechtssicher ansetzen. Belege erfassen, buchen und in die richtigen Felder der Anlage EÜR eintragen. Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Neu in der 10. Auflage: zu Reisekosten, Bewirtungskosten, Privatnutzung KFZ, Betriebsveranstaltung, Geschenke, Korrekturrechnungen und Umsatzsteuer. Mit Arbeitshilfen online: - Formulare: EÜR 2013, Umsatzsteuererklärung 2013, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung 2014. Tabellen: Vorsteuerpauschalierung, Auslandsreisekosten, AfATabelle. Übersichten, Arbeitshilfen und Rechner.  
Iris Thomsen ist Betriebswirtin mit jahrelanger Erfahrung in Steuerberaterkanzleien und Industriebetrieben. Seit mehreren Jahren ist sie Referentin für Buchführung und Steuerrecht sowie Fachautorin zahlreicher Publikationen der Haufe Mediengruppe.
Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen?Die Einnahme-Überschussrechnung darf von allen Unternehmen und Vereinen angewendet werden, die nach § 141 AO nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Folgende Unternehmen sind nur dann von der doppelten Buchführung befreit, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei 500.000 Euro und die Gewinngrenze bei 50.000 Euro: - Gewerbliche Unternehmen und Ich-AGs, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren jährlicher Umsatz oder Gewinn nicht über diesen Grenzen liegt. Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht über diesen Grenzen liegt. Land und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher Gewinn nicht darüber liegt oder deren Wirtschaftswert von selbst bewirtschafteten Flächen nicht über 25.000 Euro liegt.  Was verlangt das Finanzamt von Einnahme-Überschussrechnern?Für die Einnahme-Überschussrechnung ist die doppelte Buchführung nicht erforderlich. Es genügt eine einfache Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.Die meisten Einnahme-Überschussrechner müssen den Gewinn auf einem speziellen Formular „Anlage EÜR" ermitteln, d. h. die Betriebseinnahmen und -ausgaben sind in entsprechende Felder einzutragen. Dieser amtlich vorgeschriebene Vordruck ist online an das Finanzamt zu übermitteln. Die Online-Übermittlung können Sie im Internet unter www.elster.de erledigen. Wenn Sie allerdings ein Buchführungsprogramm benutzen, erfolgt die Übermittlung fast automatisch. Die einfache Darstellung der Einnahme-Überschussrechnung ist in der Regel informativer für Sie oder Ihre Bank.
Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis.
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