Buchführung für Fortgeschrittene von Iris Thomsen - Taschenbuch

Buchführung für Fortgeschrittene
Kompakte Lerneinheiten mit Abschlusstest und Teilnahmebestätigung, Haufe Schnelltraining
ISBN/EAN:  9783448093599
Sprache: Deutsch
Umfang: 478 S.
Einband: kartoniertes Buch
Inhaltsangabe1 GRUNDLAGEN DER LAUFENDEN BUCHHALTUNG2 WIE SIE DEN GELDÜBERTRAG ZWISCHEN KONTEN BUCHEN3 WIE SIE DIE UMSATZSTEUER BUCHEN4 WAS SIE ÜBER WARENKONTEN WISSEN MÜSSEN5 WIE SIE NEBENKOSTEN IM WARENVERKEHR VERBUCHEN6 WIE SIE SONDERFÄLLE IM WARENVERKEHR BUCHEN7 WAS SIE BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN BEACHTEN MÜSSEN8 WIE SIE VORRÄTEKONTEN IM FERTIGUNGSBETRIEB FÜHREN9 WIE SIE DEN KAUF VON ANLAGEGÜTERN VERBUCHEN10 SONDERFÄLLE BEI BETRIEBLICHEN ANSCHAFFUNGEN11 WIE SIE ABSCHREIBUNGEN ERMITTELN UND VERBUCHEN12 WIE SIE LEASINGKOSTEN VERBUCHEN13 DER RICHTIGE UMGANG MIT FINANZANLAGEN14 EIGENBELEGE IN DER BUCHHALTUNG - WAS IST ZU TUN?15 WAS SIE ZU LÖHNEN UND GEHÄLTERN WISSEN MÜSSEN16 WIE SIE VORSCHÜSSE, VWL UND GELDWERTE VORTEILE BUCHEN17 BETRIEBSAUSGABEN: ABZUGSFÄHIG ODER NICHT?18 WIE SIE PRIVATENTNAHMEN UND EINLAGEN VERBUCHEN19 PRIVATE UND BETRIEBLICHE STEUERN: DAS IST WICHTIG20 WAS SIE ZU VERBINDLICHKEITEN WISSEN MÜSSENGLOSSARLÖSUNGENKONTENPLAN SKR03 UND SKR04STICHWORTVERZEICHNIS
ZEITAUFWAND: 45 MINUTENAls umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer müssen Sie zusätzlich zum Wert Ihrer Waren oder Dienstleistungen den entsprechenden Umsatzsteuersatz in Rechnung stellen. Diese Umsatzsteuer müssen Sie in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Lernen Sie in dieser Lektion:- was Vorsteuer und Umsatzsteuer genau sind,- welche Umsätze steuerpflichtig sind und welche nicht,- wann Sie Vorsteuer abziehen dürfen,- wie Sie die Umsatzsteuer korrekt verbuchen,- wie Sie die Umsatzsteuerzahllast berechnen und- welche Pflichten die Umsatzsteuer Voranmeldung für Sie mit sich bringt.3.1 MEHRWERTSTEUER, UMSATZSTEUER UND VORSTEUER - WAS IST WAS?In der täglichen Arbeit werden Sie immer wieder mit den drei Begriffen Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer konfrontiert sein. Dazu sollten Sie wissen:- Umsatzsteuer heißt die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen. Diese Steuereinnahmen müssen Sie an das Finanzamt abführen.- Vorsteuer ist die Steuer, die Sie beim Einkauf von Waren und Leistungen bezahlen müssen. Diese Steuerausgaben können Sie vom Finanzamt wieder zurückfordern.- Mehrwertsteuer ist ein Oberbegriff. Er unterscheidet nicht nach Vorsteuer oder Umsatzsteuer.Die Umsatzsteuer müssen Sie in regelmäßigen Abständen an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug erhalten Sie die gezahlte Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurück. In der Praxis berechnen Sie den Unterschiedsbetrag zwischen eingenommener Umsatzsteuer und bezahlter Vorsteuer und führen nur die Differenz an das Finanzamt ab.3.2 WELCHE UMSÄTZE STEUERPFLICHTIG SINDNun ist nicht jeder Umsatz auch automatisch steuerpflichtig. Damit Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ansetzen dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Der Umsatz beruht auf einer Lieferung oder sonstigen Leistung (z. B. eine Dienstleistung).- Der Umsatz wird von einem Unternehmer und- im Rahmen seines Unternehmens erbracht.- Der Unternehmer hat seinen Sitz im Inland.- Der Umsatz wird gegen Entgelt erbracht.Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.ACHTUNG:Berechnen Sie Nebenleistungen wie Fracht, Porto, Verpackung, Mautgebühren, müssen Sie diese mit dem gleichen Steuersatz in Rechnung stellen, den Sie auch in der Hauptleistung berechnen. Dasselbe gilt für Warenentnahmen für private Zwecke sowie Entnahmen von Leistungen wie Kfz und Telefon. Auch diese müssen Sie mit Umsatzsteuer ansetzen.Von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können Sie sich nur als Kleinunternehmer. Als Kleinunternehmer gilt, wer einen Umsatz im Vorjahr nicht über 17.500,00 Euro sowie einen Umsatz im laufenden Jahr nicht über 50.000,00 Euro hat. Dann müssen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, können allerdings auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.ACHTUNG FALLEBeachten Sie, dass im Gründungsjahr Ihr Umsatz auf zwölf Monate hochgerechnet wird. Lesen Sie dazu folgendes Beispiel:BEISPIEL: GRÜNDUNGSJAHRSie haben sich im Mai selbstständig gemacht und hatten im Gründungsjahr einen Umsatz von 12.000,00 Euro. Diese 12.000,00 Euro haben Sie in acht Monaten erwirtschaftet, also hätten Sie in zwölf Monaten (12.000,00 Euro: 8 x 12) 18.000,00 Euro eingenommen. In diesem Fall ist die Umsatzgrenze überschritten.WANN 7 PROZENT UND WANN 19 PROZENT?Grundsätzlich müssen Sie den Regelsteuersatz von 19 Prozent auf alle Lieferungen und sonstigen Leistungen berechnen. Allerdings gibt es daneben noch den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent, den Sie gemäß § 12 (2) UStG vorwiegend bei folgenden Waren ansetzen dürfen:- Lebende Tiere- Milch und Milcherzeugnisse- Blumen und Blüten- Gemüse, Früchte, Nüsse für die Ernährung- Kaffee, Tee, Gewürze- Bücher und Zeitungen
Was Fortgeschrittene in der Buchhaltung können müssen:Schnelltraining mit übersichtlichen und leicht verständlichen Lerneinheiten zum Üben und selbst Testen. Inkl. Abschlusstest mit Teilnahmebestätigung für Ihre Unterlagen.
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