Jahresabschluss der Personengesellschaft leicht gemacht - inkl. Arbeitshilfen online
Für GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG, Inklusive Arbeitshilfen online, Haufe Fachbuch
ISBN/EAN: | 9783648140529 |
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Sprache: | Deutsch |
Umfang: | 345 S. |
Einband: | kartoniertes Buch |
Erschienen am
20.10.2020
Auch erhältlich als:
Von den Grundregeln der Bilanzierung bis zu Anhang und Offenlegung: Das Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf des Jahresabschlusses. Der Autor geht dabei auf die zahlreichen Sonderfälle von Personengesellschaften ein und hilft Ihnen so, Fehler zu vermeiden. Der ideale Leitfaden für alle, die den Jahresabschluss vorbereiten, erstellen oder prüfen müssen.Inhalte: - Eröffnungsbilanz und Abstimmung von Buchhaltung, Aktiva, Passiva, GuV Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit Besonderheit des
15a EStG Steuererklärungen und EBilanz mit Anlagevermögen, Kapitalkonten, Ergebnisverwendung und Sonderbilanz Neu in der 3. Auflage: alle Änderungen durch das Jahressteuergesetz, das Steuerentlastungsgesetz und die Neufassung der GoBD Arbeitshilfen online: - Rechner Formulare Tabellen Übersichten
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Elmar Goldstein ist Diplom-Kaufmann mit langjähriger Erfahrung im Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen und weiß als Praktiker, worauf es bei Buchhaltung und Jahresabschluss ankommt. Bei Haufe hat er zahlreiche Beiträge und Bücher zu Buchführung und Bilanzierung veröffentlicht.
Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG Zu einer steuerpflichtigen Leistung stellt ein Unternehmer in der Regel auch die Umsatzsteuer in Rechnung und kassiert sie ein, weil er sie dem Finanzamt schuldet. Gemäß der Ausnahmebestimmung des § 13b Abs. 1 UStG schuldet indes der Leistungsempfänger für folgende steuerpflichtige Umsätze dem Finanzamt die Steuer: 1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers,2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens,3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen,4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Das betrifft nur Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.5. Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ist seit 2011 auch bei der Gebäude- und Fensterreinigung als Subunternehmer (zwischenzeitlich ausgesetzt aufgrund eines Urteils des BFH), bei der Lieferung von Schrott und weiteren Altmetallen und beim Großhandel mit Mobilfunkgeräten und Speicherchips gegeben.6. Ab 1.10.2014 kommen auch die Lieferungen von Edelmetallen, unedlen Metallen sowie von Tablet-PCs und Spielekonsolen hinzu.